Information: Anpassung des Startrecht-Antrags – Bildrechte und Datenschutz


Das Muster für den Startpass war datenschutzrechtlich nicht auf dem aktuellen Stand und wurde daher vom DLV angepasst.

Die Kernänderung betrifft die Rechtfertigung für die Anfertigung von Foto und Videoaufnahmen bei Veranstaltungen und deren Veröffentlichung.
Bisher wurde hierfür eine Einwilligung eingeholt, dies ist nach aktueller Rechtslage nicht mehr erforderlich.

Weitere Informationen

Ein Mustertext für Foto- und Videoaufnahmen bei Veranstaltungen zur Bereitstellung an Veranstalter und Vereine wurde vom DLV zur Verfügung gestellt.

Das Startrechtformular auf der Internetseite des SLB wurde entsprechend ausgetauscht.