Richtlinien für die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs

Ausrichtung von Wettkämpfen mit Hygienekonzept wieder möglich


Ab dem 1. Juli können unter Einhaltung eines Hygienkonzeptes laut § 4 Abs. 9 Satz 3 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) vom 12. Juni 2020 wieder Wettkämpfe organisiert und durchgeführt werden.

Hier der genaue Wortlaut:
„Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, sofern auch im Rahmen des Wettkampfes die Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 bis 9 eingehalten werden und soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des Sportfachverbandes stattfindet."

Der SLB stellt daher zwei Konzepte zur Verfügung, welche von den ausrichtenden Vereinen entsprechend der individuellen Gegebenheiten ihrer Wettkampfveranstaltung angepasst und der zuständigen Ortspolizeibehörde zusammen mit der Ausschreibung zur Genehmigung der Veranstaltung vorgelegt werden müssen:

Hygienekonzept Stadionveranstaltung mit den Anlagen 10 Leitplanken des DOSB und Die 10 wichtigsten Hygienetipps

Hygienekonzept Laufveranstaltungen

Interessierte Vereine werden gebeten, die Wettkampfausschreibung mit den zuständigen Verantwortlichen des SLB (Rudi Pirrung bzw. Andreas Jahn) abzustimmen.