Nach §7 Absatz 9 der saarländischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 2. Mai 2020 wird eine Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitsport ermöglicht.
Weitere Informationen sind folgendem Link zu entnehmen:
Hinweis zu Punkt 1 der Voraussetzungen:
Die Vereine sollten sich bezüglich der Nutzung der Sportanlagen (Sportplatz) direkt mit dem zuständigen Eigner in Verbindung setzen (z.B. bei einer städtischen Anlage mit der dazugehörigen Stadt oder Gemeinde).