Im Januar 2020 steht turnusgemäß die Wahl des/der SLB-Athletensprechers/in an.
Wahlberechtigt und wählbar sind alle Athleten und Athletinnen vom Eintritt in die Aktivenklasse bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres.
Der/die Athletensprecher/in wird an der SLB-Hallenmeisterschaft am 12.01.2020 gewählt.
Vorschläge für das Amt sowie die Zustimmung des/der vorgeschlagenen Athleten/in sind schriftlich (Post, Fax, E-Mail) bis Samstag, den 4. Januar 2020 der SLB-Geschäftsstelle einzureichen.
Liegen bis Fristablauf keine gültigen Vorschläge vor, entfällt die Wahl.
Der/die Athletensprecher/in tritt das Amt nach der Generalversammlung 2020 gemeinsam mit dem gewählten SLB-Präsidium an.
Das Ergebnis der Wahl wird auf der SLB-Homepage veröffentlicht.