Mehr Geld für Ehrenamtliche und Übungsleiter*innen


Der Gesetzgeber hat im Jahressteuergesetz 2020 Änderungen zum 01.01.2021 in Kraft gesetzt, mit denen u.a. steuerliche Erleichterungen für Vereine und gemeinnützige Organisationen verbunden sind.

So wird die „Ehrenamtspauschale“ von bisher 720 Euro im Jahr auf 840 Euro im Jahr und die „Übungsleiterpauschale“ von 2.400 Euro im Jahr  auf 3.000 Euro im Jahr. erhöht. 

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