Mündlich erhielt der Saarländische Leichtathletik-Bund (SLB) am 31. März 2025 im Rahmen einer Besprechung anderer Themen erstmals von Vorwürfen einer Sportlerin Kenntnis. Unverzüglich wurde ein Aufklärungsgespräch am 9. April 2025 angesetzt, in dessen Rahmen von der ehemaligen Sportlerin erstmalig Vorwürfe gegen eine Honorartrainerin im Detail mitgeteilt wurden. Die Vorwürfe wurden dem SLB auch schriftlich übergeben. Diese Vorgänge liegen jetzt mindestens acht Jahre zurück. Drei Tage nach der schriftlichen Mitteilung wurde am 12. April 2025 ein Gespräch mit der Honorartrainerin, einer von ihr beigezogenen Vertrauensperson, einem Präsidiumsmitglied und einer vom Verband bestellten PSG-Beauftragten (Prävention sexualisierte Gewalt) durchgeführt. In diesem Gespräch sagte die Trainerin ihre Teilnahme an weiteren unmittelbar anstehenden Trainingseinheiten ab und legte insgesamt alle Funktionen nieder. Angesichts der proaktiven Beendigung der Zusammenarbeit durch die Trainerin bestand kein Anlass mehr, eine Suspendierung vorzunehmen.
Das weitere Verfahren wurde entsprechend den Richtlinien von der PSG-Beauftragten durchgeführt. Sie gab den Beteiligten die Gelegenheit, die Vorwürfe zu präzisieren beziehungsweise dazu Stellung zu nehmen. Sie gab Dritten im Umfeld die Gelegenheit von Stellungnahmen, führte Gespräche und dokumentierte diese umfassend. Am Ende erwiesen sich die acht Jahre zurückliegenden Vorwürfe als streitig. Die PSG-Beauftragte gab am 26. Juni 2025 das Verfahren an das zuständige Präsidiumsmitglied zurück.
Nach Einschätzung des für juristische Fragen zuständigen Präsidiumsmitglieds im Rahmen des PSG-Verfahrens lagen keine strafrechtlich relevanten Vorwürfe vor.
Es ging um die Angemessenheit von Trainingsmethoden, deren sportliche Bewertung weit im Vorfeld vor strafrechtlichen Sanktionen zu beurteilen sind.
Am 2. Juli 2025 fand ein abschließendes Gespräch des zuständigen Präsidiumsmitglieds mit der betroffenen Ex-Honorartrainerin statt, in dem diese auf die Bedeutung des Schutzes von Sportlerinnen und Sportlern vor Übergriffen hingewiesen wurde. Es wurde dem geschäftsführenden Präsidium des SLB vorgeschlagen, das konkrete Verfahren zu beenden, da im Einzelfall die acht Jahre zurückliegenden Vorgänge nicht weiter aufklärbar sind und weitergehende Sanktionen gegen die ehemalige Honorartrainerin angesichts deren endgültigen Ausscheidens ohnehin nicht greifen. Eine neuerliche Zusammenarbeit ist weder von der Betroffenen noch vom SLB vorgesehen. Das förmliche Verfahren wurde daher einstimmig abgeschlossen.
Im konkreten Einzelfall sieht sich der SLB zum Schutz der Beteiligten weiterhin der vertraulichen Behandlung und der Anonymität verpflichtet. Eine Nachprüfung des eingestellten Verfahrens durch den Deutschen Leichtathletikverband sieht der SLB als eine geeignete Möglichkeit der Kontrolle nach sportlich-fachlichen Maßstäben.
Jenseits des Verfahrens im Einzelfall sieht der SLB die Notwendigkeit, die in den Richtlinien festgelegten Vorgaben des angemessenen Umgangs mit Athletinnen und Athleten strikt einzuhalten. Das für das Verfahren zuständige Präsidiumsmitglied regt an zu überprüfen, ob ausreichend Mechanismen zur Verfügung stehen, damit Sportlerinnen und Sportler vermutete Missstände vertraulich und ohne Angst vor Repression mitteilen können. Das Präsidium des SLB wird der über den Einzelfall hinausgehenden Anregung der PSG-Beauftragten folgen, die in ihrem Abschlussbericht auf proaktive Maßnahmen des Verbandes nach dem bestehenden Schutzkonzept hingewiesen hat.



