Regeländerungen


Ab dem 1.November 2021 gelten die neuen Wettkampfregeln:

Bis die deutsche Übersetzung verfügbar ist, können diese auf Englisch oder Französisch unter https://www.worldathletics.org/about-iaaf/documents/book-of-rules Buch C 1.1 und C 2.1 nachgelesen werden.

Die für die kommenden Wettkämpfe wichtigsten Änderungen hier als Vorabinformation:

·         eine ständig aktualisierte Liste der zugelassenen Schuhe für die einzelnen Disziplinen kann unter https://www.worldathletics.org/about-iaaf/documents/technical-information World Athletics Shoe Compliance List heruntergeladen werden.

·        Die Regelnummerierung hat sich geändert,
Wettkampfregeln sind jetzt unter CR1-37 zu finden, technische Regeln unter TR1-57

·        17.4 (Ehemals 163 Lauf)
Ein Läufer oder im Falle eines Staffellaufes seine Mannschaft ist nicht zu disqualifizieren, wenn der Läufer:

o    17.4.3 bei allen Läufen in Bahnen in der Kurve einmal die innere Begrenzungslinie seiner Bahn oder die Bordkannte (wie in TR 17.3.2 definiert) berührt oder

o    17.4.3 bei allen Läufen (oder Teilen von Läufen), die nicht in Bahnen gelaufen werden in der Kurve einmal auf oder vollständig über die betreffende innere Begrenzungslinie oder die Bordkante (wie in TR 17.3.2 definiert) tritt und dadurch keinen wesentlichen Vorteil gewinnt und dabei keinen anderen Läufer rempelt oder sperrt, um ihn am Fortkommen zu hindern (siehe TR 17.2). Wenn ein wesentlicher Vorteil gewonnen wird, ist der Läufer (oder die Mannschaft) zu disqualifizieren.

o    Bei Läufen mit mehreren Runden darf ein Übertreten gemäß TR 17.4.3 oder 17.4.4 für einen Athleten nur einmal in allen Runden eines Wettbewerbs erfolgen, ohne dass dieser disqualifiziert wird. Ein zweites Übertreten führt zur Disqualifikation des Athleten, egal ob es in der gleichen oder einer anderen Runde des Wettbewerbs erfolgt.

o    Bei Staffelläufen jeder zweite Schritt (wie in TR 17.4.3 und TR 17.4.4 beschrieben) eines Athleten der Mannschaft, unabhängig davon, ob er vom gleichen oder einem anderen Athleten erfolgt, führt zur Disqualifikation der Mannschaft, egal ob es in der gleichen oder einer anderen Runde des Wettbewerbs erfolgt.

·        32.6 (ehemals Regel 187 Allgemeine Bestimmungen - Stoß- und Wurfwettbewerbe)
Der Kreisring muss aus Bandeisen, Stahl oder anderem geeigneten Material gefertigt sein und die Oberseite muss mit dem ihn außerhalb umgebenden Boden gleich hoch sein. Er muss mindestens 6mm dick sein. Die Innen- und Oberseite des Kreisrings muss weiß sein. Der Boden rund um den Stoß-/Wurfkreis kann entweder aus Beton, synthetischem Material, Asphalt, Holz oder irgendeinem anderen geeigneten Material sein

         30.1 (ehemals Regel 185 Weitsprung)
Es ist ein Fehlversuch des Wettkämpfers, wenn:

o    30.1.1 er beim Absprung (vor dem Moment, zu welchem sie den Kontakt zum Absprungbalken oder Boden beenden) mit irgendeinem Teil seines Sprungfußes/-schuhs die senkrechte Fläche über der Absprunglinie durchbricht, sei es beim Durchlaufen ohne zu springen oder beim Sprungvorgang

Jens Martini Kampfrichterwart