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Neue Erläuterungen zum Sportbetrieb im Saarland

Individualsport auf Sportplätzen und in Hallen


Mit den heute erschienenen Erläuterungen des Sportministeriums zum Sportbetrieb im Saarland ergeben sich glücklicherweise wieder mehr Trainingsmöglichkeiten für die Individualsportart Leichtathletik. Die Ausübung des Sports ist allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auch auf Sportplätzen und in Sporthallen zulässig, sofern ein Antrag bei der zuständigen Ortspolizeibehörde genehmigt wurde.