Nach der neuen Rechtsverordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, welche am Montag den 2. November in Kraft tritt, ist der Trainingsbetrieb im Freizeit- und Amateursport an der Hermann Neuberger Sportschule untersagt. Demnach dürfen Stützpunkttraining, Grundlagentraining und Vereinstraining nicht durchgeführt werden.
Ausgenommen von dieser Einschränkung sind die aktuellen Bundeskaderathlet*innen.
Der genaue Wortlaut der Verordnung (Artikel 2, § 7, Absatz 3) ist unter folgendem Link nachzulesen:
Rechtsverordnung vom 30. Oktober 2020