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Training an der Hermann Neuberger Sportschule


Nach der neuen Rechtsverordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, welche am Montag den 2. November in Kraft tritt, ist der Trainingsbetrieb im Freizeit- und  Amateursport an der Hermann Neuberger Sportschule untersagt. Demnach dürfen Stützpunkttraining, Grundlagentraining und Vereinstraining nicht durchgeführt werden. 

Ausgenommen von dieser Einschränkung sind die aktuellen Bundeskaderathlet*innen.

Der genaue Wortlaut der Verordnung (Artikel 2, § 7, Absatz 3) ist unter folgendem Link nachzulesen:

Rechtsverordnung vom 30. Oktober 2020

 

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