Hinweis zu Sonderregelung für Landesmeisterschaften, die nach dem Meldeschluss liegen:
Die Mindestleistungen müssen im Zeitraum 01.01.2024 bis zum Meldeschluss erbracht worden sein.
Als Sonderregelung werden Leistungen, die nach dem Meldeschluss bei Landesmeisterschaften (Stichtag 26.01.2025) erbracht wurden, als Mindestleistung anerkannt.
Nachmeldeschluss ist Sonntag, 26.01.2025 um 23.59 Uhr.
Nachmeldungen müssen direkt an den ausrichtenden Badischen Leichtathletik-Verband per Mail an gs(at)blv-online.de gesendet werden.
aktualisierter Zeitplan