- Armin Brauchler

Mehr Geld für Ehrenamtliche und Übungsleiter*innen


Die Bundesregierung hat Änderungen am Jahressteuergesetz beschlossen, mit denen steuerliche Erleichterungen für Vereine und gemeinnützige Organisationen verbunden sind.

Die Ehrenamtspauschale wird von 720 Euro auf 840 Euro und die Übungsleiterpauschale von 2400 Euro auf 3000 Euro erhöht. Der Freibetrag der Körperschaftssteuer für gemeinnützige Vereine und Stiftungen wird von 5000 Euro auf 7500 Euro erhöht.

Weiterhin wird die durch das Corona-Steuerhilfegesetz eingeführte begrenzte und befristete Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld um ein Jahr verlängert. Die Steuerfreiheit gilt damit für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 29.02.2020 beginnen und vor dem 01.01.2022 enden.

Mehr zu den Änderungen des Jahressteuergesetzes sind hier zu finden.