Liebe Leichtathletikfreunde,
bzgl. der Sonderregelung bei Vereinswechseln möchten wir auf folgenden Hinweis aufmerksam machen:
Bei einem Vereinswechsel außerhalb der Wechselfrist ist die 9-monatige Sperrfrist einzuhalten.
Diese Frist beginnt ab dem letzten Start für den abgebenden Verein und bezieht sich auf jegliche Veranstaltungen (nicht nur Meisterschaften).
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den §4 Ziff. 4.4 der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO):
4.4 Sonderregelungen
Ohne Einhaltung der in § 4.3.1 genannten Fristen kann das Startrecht jederzeit für einen neuen Verein/LG erteilt werden, wenn der bisherige Verein oder dessen Leichtathletik-Abteilung oder die LG sich aufgelöst oder der Athlet seit mindestens 9 Monaten nicht mehr für den Verein/LG an Veranstaltungen teilgenommen hat.