Leistungen nur noch mit vollelektronischer Zeitmessanlage bestenlistenfähig


Der SLB weist nochmals darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2017 bestenlistenfähige Qualifikationsleistungen zu nationalen sowie internationalen Meisterschaften nur noch durch Ermittlung eines von der IAAF (Regel 165 IWR) vorgeschriebenen vollelektronischen Zeitmess-System anerkannt werden. Bei diesem System werden die Laufzeiten durch eine Zielbildanlage aufgezeichnet, in dem die Zielbildkamera den Zieleinlauf in einem fortlaufenden Bild aufzeichnet und auf dem eine gleichmäßig markierte Zeitskala mit 1/100 Sekundeneinteilung synchronisiert sein muss.

Ein entsprechender Vermerk, dass die Zeiten mit einer bestenlistenfähigen Zeitmessanlage gemessen werden, muss ab sofort in der Ausschreibung erfolgen.

Vereine, die nicht über eine solche Anlage verfügen, haben die Möglichkeit, die Anlage des Verbandes (mit Bedienung) zu mieten.Wir bitten um Beachtung und ggf. Ergänzung in bereits erfolgten Ausschreibungen.